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Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenzjuristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit müssen die betroffenen Unternehmen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen neu an ein zentrales Transparenzregister des Bundes melden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Anforderungen für Ihr Unternehmen rechtzeitig umzusetzen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Meldepflicht betrifft insbesondere Schweizer Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Ausnahmen gibt es für Einzelunternehmen, Vereine und Stiftungen. Gerne prüfen wir die Unterstellung Ihres Unternehmens im Einzelfall.
Wer muss gemeldet werden?
Zu erfassen sind die natürlichen Personen, die das Unternehmen letztlich kontrollieren. Dazu zählen insbesondere Personen, die direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache, mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten. Auch eine Kontrolle aufgrund anderer Vereinbarungen kann massgebend sein.
Erfüllt niemand diese Voraussetzungen, ist grundsätzlich das oberste Mitglied des leitenden Organs als Ersatzperson zu melden, also beispielsweise die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrates. Bei Holdingstrukturen, Aktionärbindungsverträgen oder treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen ist eine vertiefte Prüfung erforderlich.
Welche Fristen gelten?
Für bereits bestehende Unternehmen gelten gestaffelte Übergangsfristen, die wichtigsten sind wie folgt:
- Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision: 3 Monate
- alle anderen Aktiengesellschaften: 5 Monate
- alle anderen Gesellschaften: 6 Monate
Sind sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder als Organ im Handelsregister eingetragen, kann eine Frist von zwei Jahren gelten. Bei Anpassungen im Handelsregistereintrag wird die Frist verkürzt auf einen Monat.
Was sollten Sie jetzt vorbereiten?
Bitte halten Sie für die Prüfung insbesondere folgende Unterlagen bereit, soweit diese uns nicht bereits aktuell vorliegen:
• das aktuelle Aktien- oder Anteilbuch sowie das bisherige Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen;
• eine Übersicht der Eigentums- und Kontrollverhältnisse, bei Beteiligungsketten mit den zwischengeschalteten Gesellschaften;
• Personalien der wirtschaftlich berechtigten Personen, einschliesslich Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten und Wohnadresse;
• relevante Beteiligungs-, Stimmrechts-, Aktionärbindungs- und Treuhandvereinbarungen sowie geeignete Nachweise.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung kann eigentlich nur über die Bundesplattform EasyGov vorgenommen werden. Die Eintragung ist gebührenfrei; das Register ist nicht öffentlich zugänglich. Ein bestehender Handelsregistereintrag ersetzt die erforderliche Meldung nicht automatisch.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Auf Wunsch prüfen wir Ihre Meldepflicht und Fristen, unterstützen Sie bei der Identifikation und Dokumentation der wirtschaftlich berechtigten Personen und übernehmen die Meldung mit entsprechender Bevollmächtigung. Umfang und Honorar unserer Unterstützung vereinbaren wir vorgängig mit Ihnen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir das weitere Vorgehen rechtzeitig besprechen können.
Ein Beitrag von Christian Eggenberger