
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ergeben sich für Hausbesitzer steuerlich einige Änderungen. Gerade in der Übergangszeit gilt es, die verbleibenden Möglichkeiten zu nutzen. Unterhaltskosten für selbst genutzte Liegenschaften und somit alle werterhaltenden Investitionen ins Eigenheim können nur noch bis zur Umsetzung des Volkswillens steuerlich geltend gemacht werden. Eine Planung von Sanierungen über die nächsten beiden Jahre ist deshalb aus steuerlicher Sicht sinnvoll.
Idealerweise werden grössere Unterhaltsarbeiten auf zwei Jahre verteilt, um steuerlich optimal zu profitieren. Auch Energiesparmassnahmen werden künftig zumindest auf Bundesebene nicht mehr abzugsfähig sein. Eine Investition in eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe sollte deshalb rechtzeitig geplant werden. Auch Schuldzinsen werden steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein. Ob sich eine Amortisation der Hypothek lohnt, hängt allerdings davon ab, ob mit dem verfügbaren Vermögen anderweitig höhere Erträge erzielt werden als die zu zahlenden Hypothekarzinsen.
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